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   OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19   

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https://dejure.org/2019,51233
OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19 (https://dejure.org/2019,51233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2019 - 4 UF 23/19 (https://dejure.org/2019,51233)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2019 - 4 UF 23/19 (https://dejure.org/2019,51233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Morgengabe unter türkischen Eheleuten - Welches Recht gilt bei Trennung und Scheidung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Einordnung des sogenannten Morgengabeversprechens (Mehir)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 905
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 26.04.2019 - 8 UF 192/17

    Morgengabe nach deutschem Recht nicht einklagbar

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19
    Das Rechtsinstitut der Morgengabe ist kollisionsrechtlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als allgemeine Ehewirkung zu qualifizieren und unterliegt danach dem für die allgemeinen Ehewirkungen maßgeblichen Recht (vgl. BGH, FamRZ 2010, 533; ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.4.2019 - 8 UF 192/17 , veröffentlicht unter www.hefam.de, sowie die in der Beschwerdebegründung zitierte Entscheidung des OLG Köln, FamRZ 2016, 720 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Daher bedarf ein dem deutschen Sachrecht unterliegendes Braut- bzw. Morgengabeversprechen der notariellen Form (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.4.2019 - 8 UF 192/17 , www.hefam.de; AG München, FamRZ 2019, 866 m. abl.

    Wegen der ohnehin fehlenden Formwirksamkeit des Morgengabeversprechens kommt es nicht darauf an, welchen Inhalt die von den Beteiligten diesbezüglich getroffene Vereinbarung überhaupt hat, also ob sie sich auf die mündlich vereinbarte Brautgabe von 5.000,- Euro oder auf die vom Imam schriftlich festgehaltene Brautgabe von 5.555,55 Euro geeinigt haben und ob es sich bei der Verpflichtung zur Morgengabe überhaupt um eine gerichtlich durchsetzbare Verpflichtung handelt (zweifelnd OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.4.2019 - 8 UF 192/17 ; Andrae in: Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB, 3. Auflage 2016, Art. 14 EGBGB Rdnr. 90).

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 107/08

    Zahlung einer vereinbarten und nach Maßgabe des iranischen Rechts an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19
    Das Rechtsinstitut der Morgengabe ist kollisionsrechtlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als allgemeine Ehewirkung zu qualifizieren und unterliegt danach dem für die allgemeinen Ehewirkungen maßgeblichen Recht (vgl. BGH, FamRZ 2010, 533; ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.4.2019 - 8 UF 192/17 , veröffentlicht unter www.hefam.de, sowie die in der Beschwerdebegründung zitierte Entscheidung des OLG Köln, FamRZ 2016, 720 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Auch wenn eine Braut- bzw. Morgengabeverpflichtung schwerpunktmäßig weder allein unterhaltsrechtlich noch allein versorgungsausgleichs-, güterrechtlich oder schuldrechtlich qualifiziert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 09. Dezember 2009 - XII ZR 107/08, FamRZ 2010, 533, Rn. 15, 16), beinhaltet eine solche Verpflichtung, die zumindest auch der Versorgung der Braut dienen soll und regelmäßig bis zur Rechtskraft der Scheidung gestundet ist, Ansätze dieser dem deutschen Recht bekannten Rechtsinstitute.

  • OLG Köln, 05.11.2015 - 21 UF 32/15

    Sittenwidrigkeit eines Morgengabeversprechens nach iranischem Recht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19
    Das Rechtsinstitut der Morgengabe ist kollisionsrechtlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als allgemeine Ehewirkung zu qualifizieren und unterliegt danach dem für die allgemeinen Ehewirkungen maßgeblichen Recht (vgl. BGH, FamRZ 2010, 533; ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.4.2019 - 8 UF 192/17 , veröffentlicht unter www.hefam.de, sowie die in der Beschwerdebegründung zitierte Entscheidung des OLG Köln, FamRZ 2016, 720 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Rechnet man die Morgengabe zu den nicht dem Anwendungsbereich der EuUntVO unterliegenden vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen, findet darauf gemäß Art. 17 Abs. 1 EGBGB a.F. i.V.m. Art. 8 lit a) der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom-III-VO) ebenfalls deutsches Recht als das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts der Ehegatten Anwendung (so auch OLG Köln, FamRZ 2016, 720).

  • OLG Saarbrücken, 09.03.2005 - 9 UF 33/04

    Schriftliche Vereinbarung über Zahlung von Brautgeld; Funktion des Brautgeldes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19
    1985, Nr. 67, 177 ff.; Andrae in: Heidel/Hüßtege/Mansel/Noack, BGB, 3. Auflage 2016, Art. 14 EGBGB Rdnr. 91; Henrich, FamRZ 2010, 537; Wurmnest JZ 2010, 736; a. A.: OLG Saarbrücken, NJW-RR 2005, 1306 ff.).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19
    Selbst wenn man davon ausginge, dass die beiden von der Antragstellerin benannten Zeuginnen bestätigen könnten, dass die Antragstellerin am 13.8.2017 keinen Schmuck mit aus der Wohnung genommen hat, ließe sich hieraus nicht mit der für eine Überzeugung nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 286 Abs. 1 ZPO erforderlichen hinreichenden Sicherheit (vgl. zum Maßstab der richterlichen Überzeugungsbildung zuletzt BGH, NJW 2019, 3147) darauf schließen, dass der Antragsgegner am 13.8.2017 Besitzer des Schmucks der Antragstellerin war oder geworden ist.
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19
    Unter Zugrundelegung des mit der Beschwerde nicht angegriffenen Abzugs "neu für alt" (vgl. insoweit BGH, NJW 1959, 1078) von 1000/1750 des Preises der Ersatzbeschaffung beläuft sich der zu ersetzende Schaden damit auf 699 x 100/119 : 2 x 1000 : 1750 = 167, 83 Euro statt auf die vom Amtsgericht errechneten 237, 66 Euro.
  • AG München, 09.08.2018 - 527 F 12575/17

    Brautgabeversprechen bedarf notarieller Beurkundung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2019 - 4 UF 23/19
    Daher bedarf ein dem deutschen Sachrecht unterliegendes Braut- bzw. Morgengabeversprechen der notariellen Form (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.4.2019 - 8 UF 192/17 , www.hefam.de; AG München, FamRZ 2019, 866 m. abl.
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